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Der aktuelle PIELmedia Blog !
Mittelrhein Musik Festival
Blog zum Mittelrhein Musik Festival
Rheinland-Pfalz
Initiative Region Mittelrhein
Twitter Herbert Piel
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Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Bereich Fotorecht:
10.000 Euro für unlizensierte Fotos
Münchner Gericht spricht Agentur Schadensersatz zu
Der Homepage-Relaunch kam ein EDV-Unternehmen teurer als erwartet.
Für die illegale Verwendung von sechs Fotos auf ihrer Homepage wurden
sie jetzt vom Landgericht München zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro
verurteilt.
Die Fotos der Bildagentur Getty Images hatte eine externe Designerin benutzt, ohne dafür die Rechte einzuholen. Auf den von Getty
geforderten Honorarbetrag von 5230 Euro hin, erklärte sich das
EDV-Unternehmen bereit, lediglich 200 Euro pro Foto für einen
Nutzungszeitraum von knapp drei Jahren zu zahlen.
Der Vorgang landete vor dem Landgericht München, da das EDV-Unternehmen der Meinung war, Getty
würden keine Geldansprüche zustehen. Dieser Auffassung schlossen sich
die Richter allerdings nicht an. Sie gehen von einer unzulässigen
Nutzung aus und sprachen Getty Schadensersatzansprüche in der geforderten Höhe zu, die der MFM-Honorarliste entsprechen.
Auch der Versuch des Homepage-Betreibers die Verantwortung
abzulehnen, ging schief. Selbst wenn eine externe Mitarbeiterin die
Fotos eingestellt habe, sei es fahrlässig wenn Fotos ohne die Prüfung
bestehender Rechte genutzt würden. Daher habe das EDV-Unternehmen dafür
geradezustehen.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Gericht auch einen
100prozentigen Verletzeraufschlag wegen unterlassener Urhebernennung
verhängte. Seine Begründung: Der Schadensersatz sei gerechtfertigt, „da
die mit der Nennung seines Namens verbundene Werbewirkung nicht
eingreifen und dem Urheber dadurch Folgeaufträge entgehen können“. Dies
war vor Gericht schon mal anders entschieden worden. Das Landgericht
Kiel ist der Auffassung, dass die Nichtnennung des Urhebers allein
keinen Aufschlag rechtfertige.
Im Gegensatz zu den divergierenden Meinungen bezieht FREELENS klar
Stellung: Bei jeder illegalen Verwendung von Bildern muss das doppelte
Honorar gezahlt werden, egal ob eine Autorennennung erfolgt ist oder
nicht. Schließlich darf Fotoklau nicht belohnt werden. Denn wenn
Erwischte lediglich das übliche Honorar zahlen müssen, leistet das der
illegalen Verwendung Vorschub. Fotoklau muss ein Risiko sein. Nutzer,
die brav lizensieren dürfen nicht Dieben gleich gestellt sein.
Landgericht Muenchen, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 7 O 8506/07